Breites Bündnis stellt sich gegen die Aufhebung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten
Die Landesregierung NRW beabsichtigt im Rahmen der derzeit anstehenden Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) den § 35 (2) zu streichen. Damit werden Abgrabungen auch in Wasserschutzgebieten (WSG) auf Kies, Sand und Festgesteine grundsätzlich ermöglicht. Auf Initiative des sogenannten Niederrheinappells, eines Zusammenschlusses … Weiter