Gewässerrandstreifen in Hanglagen sind Cross-Compliance-relevant
Die neue vorgeschriebene Begrünung entlang von Gewässern in Hanglagen ist Cross-Compliance-relevant*. Lediglich alle fünf Jahre ist dort eine Bodenbearbeitung gestattet.
Die neue vorgeschriebene Begrünung entlang von Gewässern in Hanglagen ist Cross-Compliance-relevant*. Lediglich alle fünf Jahre ist dort eine Bodenbearbeitung gestattet.
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