Das Verwaltungsgericht Köln hat den Betrieb der Wasserkraftanlage Ohl Grünscheid wegen Gefahr im Verzug unterbunden. Dadurch kann die Agger zur Zeit in diesem Bereich wieder frei fließen. Die Durchgängigkeit für Sediment und Organismen ist hergestellt, die natürliche Morphodynamik hat wieder eingesetzt. Trotz teils sehr beengter Verhältnisse tritt nach kurzem Wirken des Flusses ein enormes Potential zutage. So einfach kann es manchmal gehen.
Bilder sagen mehr als Worte. Zur Illustration haben Mitwirkende des Wassernetzes ein paar Aufnahmen gemacht.
Zitat aus dem Gerichtsbeschluss: „Die – nicht weiter konkretisierten und bezifferten – Interessen der Antragstellerin (Wasserkraftbetreiber – der Verfasser), vorläufig weiterhin Nutzen aus dem Betrieb der ihr seit Jahren bekannt schadhaften Stauanlage zu erzielen, muss hinter dem öffentlichen Interesse zurücktreten, konkrete und naheliegende Schäden für erhebliche Sachwerte und möglicherweise für Leib und Leben von Menschen abzuwenden.” Es bleibt zu hoffen, dass die Wasserkraftanlage ersatzlos zurückgebaut wird.