Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden im Dezember 2015 erstmals Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) erstellt. Diese müssen nun bis Dezember 2021 fortgeschrieben werden.
Für die Aufstellung und Aktualisierung von HWRM-Plänen muss eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Diese soll alle wichtigen Umweltaspekte identifizieren und frühzeitig in die Hochwasserrisikomanagement-Pläne einbinden.
Mit dem Scoping wird der Untersuchungsrahmen festgelegt und der Prüfinhalt und ‑umfang ermittelt. Für alle vier Hochwasserrisikomanagement-Pläne in NRW (Ems, Maas, Rhein, Weser) wurde dazu ein Termin angesetzt.
Mittwoch, den 18. März 2020 um 10:30 Uhr
Kleiner Saal der Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1, Bielefeld
Eine Informations-Broschüre findet sich hier.
Die Scoping-Dokumente sind hier zu finden.
Zusätzlich können Sachverständige und anerkannte Umweltvereinigungen sowie sonstige Dritte bis zum 15. April 2020 eine schriftliche Stellungnahme an dez54@brms.nrw.de abgeben. Dazu wird gebeten ein Rückmeldeformular mit dem Betreff „Scoping HWRM-Planung NRW“ zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Scoping ausschließlich dazu diene, Informationen zu Inhalt, Umfang und Detailierungsgrad des Umweltberichts zu ermitteln. Die Beteiligung an den Hochwasserrisikomanagement-Plänen sei nicht Gegenstand des Scopings und erfolge zu einem späteren Zeitpunkt.