Am 01. Februar 2019 ist die neue Förderrichtlinie des BMU zum Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ (Förderprogramm Auen) mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 20.02.2019 B4) in Kraft getreten. Die geförderten Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2050 dazu beitragen, einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung entlang der Bundeswasserstraßen zu entwickeln. Im Fokus steht dabei die funktionale (Wieder-) Vernetzung von Fluss, Ufer und Aue.
Ab sofort können Vereine, Verbände, Kommunen und andere Institutionen oder Einzelpersonen sich fördern lassen und Projekte mit dem Schwerpunkt Aue umsetzen. Die Projekte können auch einen Fluss- und Uferanteil haben, sollen aber wesentlich in die Aue hineinwirken.
Zur Information über die zentralen Inhalte des Förderprogramms Auen und die Abläufe bis zur Projektförderung hielt das BfN am 28.03.2019 ein Dialogforum in Bonn ab. Mit etwa 120 Teilnehmern aus Verwaltung und Naturschutzverbänden war die Veranstaltung gut besucht.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Auen finden sich auf der Homepage des BfN